Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2008
§1 Geltungen und Bedingungen
Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Dennis Schaaf) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäufer. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht wirksam verzichtet werden.
§3 Auftraggeber – Pflichten
Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplante Einsatzzeiten zu informieren.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können u.a. sein: technischen Pläne und Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- & Rettungswegpläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen, Materiallisten.
Sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes/ der Produktion benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich.
(3) Die Koordination der Arbeiten nach §6 BGV A1 unterliegt dem Auftraggeber.
§4 Leistungsbeschreibung & Leistungsnachweis
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages wird. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung hierfür wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gesondert vereinbart. Soweit Leistungen des Auftragnehmers nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die aufgeführten (Teil-) Leistungen vom Auftragnehmer nicht oder mangelhaft erbracht wurden. Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Eine E-Mail gilt erst dann als zugestellt, wenn dem Auftraggeber eine Lesebestätigung des Auftragnehmers vorliegt. Als Leistungsnachweis genügt die Aufstellung der einzelnen Posten auf der Rechnung. Hierdurch ist die Rechnung gleichzeitig der Leistungsnachweis.
§5 Bereitstellung von Material
Das Material, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung des Projektes/ der Produktion zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE …), die allgemein anerkannten Sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Fällt ein Gerät aus oder ist aus anderen Gründen nicht zu verwenden, sorgt der Auftraggeber in angemessener Zeit für Ersatz.
§6 Arbeitszeit
Vereinbarte Tagespauschalen sind auf eintägige Produktionen mit einer maximalen Arbeitszeit von zehn Stunden bezogen. Ist die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als zehn Stunden auf der Produktion erforderlich, gilt je angefangener Stunde ein Zehntel der vereinbarten Tagespauschale als vereinbart. Ab der siebzehnten Stunde Anwesenheit verdoppelt sich der Stundensatz auf ein Fünftel der vereinbarten Tagespauschale. Zusätzliche Leistungen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln.
§7 Arbeitssicherheit
Es ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
§8 Höhenarbeiten
Der Auftragnehmer führt Höhenarbeiten nur gegen vorherige Absprache aus. Höhenarbeiten sind z.B. Arbeiten in Personenliften, auf Leitern über 3m Arbeitshöhe, seilgestützt oder artverwandt.
§9 Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage ab 12:00 Uhr werden als voller Tag berechnet. Sonderregelungen gelten nur nach Absprache.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten.
Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzten.
§10 Mietkaution
Wir behalten es uns vor, bei Zahlung des Mietpreises am Veranstaltungstag, vor Beginn der Veranstaltung 50% des voraussichtlichen Mietpreises zu verlangen.
§11 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch uns verursacht worden ist.
Entsteht ein Schaden an unserem Eigentum während der Veranstaltung durch mutwillige Beschädigung eines Veranstaltungsbesucher oder des Veranstalters selbst oder durch Überspannung oder Wasser- (Flüssigkeits-) Einwirkung, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Reparaturen zu zahlen.
§12 Leistungen und Mietangebote
Sollte aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wir nicht vorhersehen konnten, eine Termineinhaltung nicht mehr gewährleistet sein, so besteht die Möglichkeit, dass wir jederzeit den Vertrag kündigen.
§13 GEMA-Gebühren
Durch uns werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist durch uns informiert, dass wir im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien Urheber geschützter Werke arbeiten und gibt dieses bei seiner Meldung der GEMA an.
§14 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
§15 Transport, Aufbau, Bedienung
Geräte und Teile aus dem Verleih sind grundsätzlich Selbstabholpreise, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Sollte eine Lieferung, Aufbau und Bedienung gewünscht werden, muss dieses separat angegeben werden.
§16 Verpflegung / Catering
Dem Auftragnehmer wird ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung für die Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Alkoholfreie Getränke stehen ihm während der gesamten Arbeitszeit zur Verfügung. Gibt es kein oder ein nur unzureichendes Catering wird Pro Tag und Techniker eine Tagespauschale von 25,–€ berechnet.
17 Zahlungsziel / Widerspruch / Stornierung
Das Zahlungsziel der gestellten Rechnungen beträgt fünfzehn Werktage ab Rechnungsdatum. Widersprüche gegen die gestellten Rechnungen müssen binnen fünf Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Die Schriftform ist erfüllt, wenn der Einspruch per Telefax zugestellt wird. Eine E-Mail gilt erst dann als zugestellt, wenn dem Auftraggeber eine Lesebestätigung des Auftragnehmers vorliegt. Ist eine Rechnung über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus unbezahlt und der Auftragnehmer wird mit weiteren Arbeiten beauftragt, werden die weiteren Arbeiten vor Beginn der Arbeit sofort und in voller Höhe fällig und sind in bar oder per Scheck dem Auftragnehmer persönlich oder den von ihm bestimmten Personen zu übergeben. Hiervon abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden. Ein Skontoabzug von den gestellten Rechnungen wird ausdrücklich nicht gewährt.
Der Mieter verpflichtet sich bei Stornierung von Mietverträgen zur Zahlung eines Ausfallgeldes. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Miete. Bei Stornierung am Veranstaltungstag 80% der Miete.
§18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig ist Uelzen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.